Schlusstermin

Private Handelsschule Middendorf gemeinnützige GmbH

Rheine

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Private Handelsschule Middendorf gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 78 IN 17/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 17/19
Registerbezug
Steinfurt, HRB 11004
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 17/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11004 eingetragenen Private Handelsschule Middendorf
gemeinnützige GmbH, Sprickmannstr. 92 - 108, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Middendorf, Browerskamp 38, 49477 Ibbenbüren

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

78 IN 17/19
Amtsgericht Münster, 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme