Sicherungsmaßnahme
Private Handelsschule Middendorf gemeinnützige GmbH
Rheine
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Private Handelsschule Middendorf gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2019, Aktenzeichen 78 IN 17/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 78 IN 17/19
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB HRB 11004
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.04.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Hofschulte
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 17/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11004 eingetragenen
Private Handelsschule Middendorf
gemeinnützige GmbH, Sprickmannstr. 92 - 108, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Markus Middendorf, Browerskamp 38, 49477
Ibbenbüren
ist am 30.04.2019, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte,
Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 17/19
Amtsgericht Münster, 30.04.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11004 eingetragenen
Private Handelsschule Middendorf
gemeinnützige GmbH, Sprickmannstr. 92 - 108, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Markus Middendorf, Browerskamp 38, 49477
Ibbenbüren
ist am 30.04.2019, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte,
Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 17/19
Amtsgericht Münster, 30.04.2019