Insolvenzbekanntmachung
Prima Reinigungsservice GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Prima Reinigungsservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2024, Aktenzeichen 67g IN 151/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 151/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 154862
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens sind Gebäudereinigungsdienstleistungen.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 151/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154862 eingetragenen Prima Reinigungsservice GmbH, Wendenstraße 309, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Jannik Lasse Weiß
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich mit Frau Maria Dornhof über streitige Ansprüche hinsichtlich eines Arbeitgeberdarlehns sowie einer Geschäftsübernahme
bestimmt auf
Dienstag, 19.11.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67g IN 151/23
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154862 eingetragenen Prima Reinigungsservice GmbH, Wendenstraße 309, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Jannik Lasse Weiß
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich mit Frau Maria Dornhof über streitige Ansprüche hinsichtlich eines Arbeitgeberdarlehns sowie einer Geschäftsübernahme
bestimmt auf
Dienstag, 19.11.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67g IN 151/23
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2024