Insolvenzbekanntmachung

Poligrat GmbH

München

Das Amtsgericht München hat zur Poligrat GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2018, Aktenzeichen 1542 IN 1585/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 1585/18
Registerbezug
München, HRB 69048
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
04.09.2018
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1542 IN 1585/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Poligrat GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Khalifi-Blümel Mariam,
geboren am 06.11.1978 und Klaus Ziegler, geboren am 28.05,1966,
Valentin-Linhof-Straße 19, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69048
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Leopoldstraße 139, 80804 München

erlässt das Amtsgericht München am 04.09.2018 folgenden
Beschluss

Der Eröffnungsbeschluß vom 01.09.2018 ist bezüglich des von der Vorerfassung
nunmehr erfassten Angaben zum Registergericht und zur Handelsregisternummer
sowie zu den aktuellen Geschäftsführen, wie oben nun geschehen, ergänzt und
berichtigt worden. Dieser Beschluß ist mit dem Eröffnungsbeschluß zu verbinden
und im öffentlich wie ein EB bekanntzumachen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Vergütungsfestsetzung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Sicherungsmaßnahme