Forderungsprüfung
Poligrat GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Poligrat GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2025, Aktenzeichen 1542 IN 1585/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1585/18
- Registerbezug
- München, HRB 69048
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 1585/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Poligrat GmbH, Valentin-Linhof-Straße 19, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Khalifi-Blümel Mariam und Ziegler Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69048
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 494 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Poligrat GmbH, Valentin-Linhof-Straße 19, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Khalifi-Blümel Mariam und Ziegler Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69048
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 494 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.10.2025