Forderungsprüfung
Poligrat GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Poligrat GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2025, Aktenzeichen 1542 IN 1585/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1585/18
- Registerbezug
- München, HRB 69048
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 1585/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Poligrat GmbH, Valentin-Linhof-Straße 19, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Khalifi-Blümel Mariam und Ziegler Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69048
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 373 bis 493 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Poligrat GmbH, Valentin-Linhof-Straße 19, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Khalifi-Blümel Mariam und Ziegler Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69048
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 373 bis 493 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.01.2025