Sicherungsmaßnahme

PLLM GmbH

Boppard

Das Amtsgericht Koblenz hat zur PLLM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2022, Aktenzeichen 21 IN 44/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 44/22
Registerbezug
Koblenz, HRB 25407
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
07.07.2022
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmen sind a) die Planung, Realisierung und Betreibung von Solar- und Windkraftanlagen; b) die Vermittlung zum Kauf, zur Pacht oder zum Handel von Projekten, landwirtschaftlichen Fläche, Dachflächen, Komponenten und Energie, c) Ankauf, Verkauf sowie das Halten von Immobilien sowie d) alle der Gesellschaft dienenden Zwecke und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLLM GmbH, Brodenbacher Straße 21, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 25407), vertr. d.: Peter Josef Dratwa, Im Laurentiusgarten 6, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), wird heute, am 07.07.2022 um 09:52 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch & Kollegen, August-Thyssen-Straße 27, 56070 Koblenz, Tel.: 0261/133 815 99, Fax: 0261/133 815 98, E-Mail: Koblenz@Insolvenz.in bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 07.07.2022,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 44/22

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Insolvenzbekanntmachung
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