Insolvenzbekanntmachung
Pflegedienst A-Z GmbH
Dietzenbach
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Pflegedienst A-Z GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2025, Aktenzeichen 8 IN 265/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
AZ: 8 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil v. 28.02.2012 - VII R 36/11), sowie hinsichtlich möglicher Zahlungen der Schuldnerin angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil v. 28.02.2012 - VII R 36/11), sowie hinsichtlich möglicher Zahlungen der Schuldnerin angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2025