Sicherungsmaßnahme
Pflegedienst A-Z GmbH
Dietzenbach
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Pflegedienst A-Z GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2020, Aktenzeichen 8 IN 265/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 265/20
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 46749
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.10.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Stephan Laubereau
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 265/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach
am Main , HRB 46749), vertr. d.: Andreas Sitko, (Geschäftsführer), ist am
09.10.2020 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o
Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850 9693-29 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2020
Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach
am Main , HRB 46749), vertr. d.: Andreas Sitko, (Geschäftsführer), ist am
09.10.2020 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o
Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850 9693-29 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2020