Schlusstermin

Pflegedienst A-Z GmbH

Dietzenbach

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Pflegedienst A-Z GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2025, Aktenzeichen 8 IN 265/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 265/20
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 46749
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
15.04.2025
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

8 IN 265/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Pflegedienst A-Z GmbH, Offenbacher Str. 62-64, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 46749),
vertreten durch:
Andreas Sitko, (Geschäftsführer),

wird der Beschluss vom 09.04.2025 dahingehend berichtigt, dass im schriftlichen Schlusstermin am 30.05.2025 nicht Bestandteil der Tagesordnung sein wird: Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO.

Begründung:

Mit Beschluss vom 09.04.2025 wurde der schriftliche Schlusstermin terminiert und die entsprechende Tagesordnung festgelegt.

Hierbei wurde versehentlich die Verfahrenseinstellung nach § 207 InsO in die Tagesordnung aufgenommen.
Es ist jedoch tatsächlich beabsichtigt das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung nach § 200 InsO aufzuheben.

Es handelt sich dabei um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die gemäß § 4 InsO, § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen war.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Schlusstermin
  5. Schlusstermin
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme