Masseunzulänglichkeit
Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2020, Aktenzeichen 405 IN 2070/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 25.02.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 2070/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 25.02.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die
Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO
unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Eilenburger Straße 1 a, 04317
Leipzig, Telefax: 0351 27588 535, Email geschäftlich: leipzig@bblaw.legal,
Telefon geschäftlich: 0341 339890, Website: www.bblaw.legal
schriftlich geltend zu machen.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.02.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 25.02.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die
Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO
unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Eilenburger Straße 1 a, 04317
Leipzig, Telefax: 0351 27588 535, Email geschäftlich: leipzig@bblaw.legal,
Telefon geschäftlich: 0341 339890, Website: www.bblaw.legal
schriftlich geltend zu machen.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.02.2020