Sicherungsmaßnahme
Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.11.2019, Aktenzeichen 405 IN 2070/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 26.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 2070/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde am 26.11.2019 um 15.15 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher,
Walter-Köhn-Straße 1b, 04356 Leipzig, Telefax 0341 3398929, Email geschäftlich
bettina.e.breitenbuecher@kueblerlaw.com, Telefon geschäftlich 0341 339890 zu
der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten,
es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 26.11.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde am 26.11.2019 um 15.15 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher,
Walter-Köhn-Straße 1b, 04356 Leipzig, Telefax 0341 3398929, Email geschäftlich
bettina.e.breitenbuecher@kueblerlaw.com, Telefon geschäftlich 0341 339890 zu
der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten,
es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 26.11.2019