Forderungsprüfung
Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 405 IN 2070/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2070/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 2070/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.