Schlusstermin
OCP GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur OCP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.08.2025, Aktenzeichen 80 IN 454/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 454/18
- Registerbezug
- Bochum, HRB 13453
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 454/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13453 eingetragenen OCP GmbH, Feldstr. 4, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Werner Rüegger, In der Mark 9, 44869 Bochum und Herrn Michael Pohlschmidt, Im Vogelsang 95, 45527 Hattingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fred Fiestelmann, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen
Die Durchführung des Schlusstermins für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung nebst allen Anlagen und das Gutachten des Sachverständigen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 aus.
80 IN 454/18
Amtsgericht Bochum, 29.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13453 eingetragenen OCP GmbH, Feldstr. 4, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Werner Rüegger, In der Mark 9, 44869 Bochum und Herrn Michael Pohlschmidt, Im Vogelsang 95, 45527 Hattingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fred Fiestelmann, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen
Die Durchführung des Schlusstermins für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung nebst allen Anlagen und das Gutachten des Sachverständigen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 aus.
80 IN 454/18
Amtsgericht Bochum, 29.08.2025
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Schlusstermin
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme