Insolvenzbekanntmachung

OCP GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur OCP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2023, Aktenzeichen 80 IN 454/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 454/18
Registerbezug
Bochum, HRB 13453
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.07.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 454/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13453 eingetragenen OCP GmbH, Feldstr. 4, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Werner Rüegger, In der Mark 9, 44869 Bochum und Herrn Michael Pohlschmidt, Im Vogelsang 95, 45527 Hattingen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fred Fiestelmann, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 10.08.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Abstimmungsbeiträge zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu einem Vergleich (nähere Einzelheiten zu Beteiligten siehe Einberufungsantrag vom 03.07.2023) betr. Ansprüche aus Globalzession Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den an die Beteiligten zusammen mit dem Einberufungsbeschluss übersandten Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.07.2023 nebst Beschlussantrag verwiesen.Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Abstimmung besteht nicht.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Dann gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 454/18
Amtsgericht Bochum, 10.07.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Schlusstermin
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Vergütungsfestsetzung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Sicherungsmaßnahme