Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Mühlenbach Gastronomie GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Mühlenbach Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 2319/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2319/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 27269
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen insbesondere des Landgasthofs Mühlenbach sowie die Betreuung von gastronomischen Einrichtungen aller Art. Ferner die Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen aller Art und Eventmanagement.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2319/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27269 eingetragenen Mühlenbach Gastronomie GmbH, Hexberg 58, 45475 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathryn Stuckmann, Hingbergstraße 124, 45470 Mülheim an der Ruhr
liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters vor (§§ 21, 63, 64 InsO). Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Veröffentlichung.Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 eingesehen werden.
620 IN 2319/25
Amtsgericht Duisburg, 24.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27269 eingetragenen Mühlenbach Gastronomie GmbH, Hexberg 58, 45475 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathryn Stuckmann, Hingbergstraße 124, 45470 Mülheim an der Ruhr
liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters vor (§§ 21, 63, 64 InsO). Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Veröffentlichung.Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 eingesehen werden.
620 IN 2319/25
Amtsgericht Duisburg, 24.02.2026