Sicherungsmaßnahme
Mölmsch Seniorendienste GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Mölmsch Seniorendienste GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 620 IN 2598/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2598/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 37992
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2598/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37992 eingetragenen Mölmsch Seniorendienste GmbH, Schloßberg 16, 45479 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Rostek, Hermannstraße 110, 45479 Mülheim an der Ruhr
ist am 28.10.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2598/26
Amtsgericht Duisburg, 28.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37992 eingetragenen Mölmsch Seniorendienste GmbH, Schloßberg 16, 45479 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Rostek, Hermannstraße 110, 45479 Mülheim an der Ruhr
ist am 28.10.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2598/26
Amtsgericht Duisburg, 28.10.2026