Vergütungsfestsetzung
mindbits GmbH
Kaarst
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur mindbits GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2025, Aktenzeichen 502 IN 108/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 108/19
- Registerbezug
- Neuss, HRB 19445
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Anbieten von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere Anbieten von Inhalten und deren Vermarktung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 108/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19445 eingetragenen mindbits GmbH, Brückenstr. 17, 40221 Düsseldorf, Geschäftsanschrift laut Handelsregister: Bismarckstraße 70, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schmidt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 180.730,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.505,77 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die restlichen Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 108/19
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19445 eingetragenen mindbits GmbH, Brückenstr. 17, 40221 Düsseldorf, Geschäftsanschrift laut Handelsregister: Bismarckstraße 70, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schmidt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 180.730,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.505,77 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die restlichen Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 108/19
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2025