Forderungsprüfung
mindbits GmbH
Kaarst
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur mindbits GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2024, Aktenzeichen 502 IN 108/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 108/19
- Registerbezug
- Neuss, HRB 19445
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.06.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Anbieten von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere Anbieten von Inhalten und deren Vermarktung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 108/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19445 eingetragenen mindbits GmbH, Brückenstr. 17, 40221 Düsseldorf, Geschäftsanschrift laut Handelsregister: Bismarckstraße 70, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schmidt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 108/19
Amtsgericht Düsseldorf, 30.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19445 eingetragenen mindbits GmbH, Brückenstr. 17, 40221 Düsseldorf, Geschäftsanschrift laut Handelsregister: Bismarckstraße 70, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schmidt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 108/19
Amtsgericht Düsseldorf, 30.05.2024