Sicherungsmaßnahme

Capricorn Composite GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Capricorn Composite GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 504 IN 197/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 197/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 63109
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Dirk Andres
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
66.756 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Bauteilen, insbesondere auf Basis von Faserverbundwerkstoffen, einschließlich aller Aktivitäten, die damit in Zusammenhang stehen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 197/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63109 eingetragenen Capricorn Composite GmbH, Speditionsstraße 23, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robertino Werner Wild,

ist am 04.11.2026, um 14:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

504 IN 197/26
Amtsgericht Düsseldorf, 04.11.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten