Sicherungsmaßnahme

Pulchra Amphora

Neuss

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Pulchra Amphora eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 502 IN 202/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 202/25
Registerbezug
Neuss, VR 747
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 202/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Neuss unter VR 747 eingetragenen Verein Pulchra Amphora, Am Blankenwasser 16, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Benedikt Leusch und Herrn Ulrich Artur Ziegler,

sind die am 14.11.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 03.11.2026 aufgehoben worden.

502 IN 202/25
Amtsgericht Düsseldorf, 03.11.2026

Verfahrensverlauf

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