Insolvenzbekanntmachung
Memories2Make GmbH
Günzburg
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Memories2Make GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2024, Aktenzeichen IN 158/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 158/24
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 19711
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 158/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über - die Beibehaltung der Eigenverwaltung - die Beibehaltung des Sachwalters - die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs - die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Führung allgemeiner Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert sowie zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche oder Schiedsverträge zur Vermeidung solcher Prozesse - die Nichteinsetzung eines Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.01.2025, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 16.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über - die Beibehaltung der Eigenverwaltung - die Beibehaltung des Sachwalters - die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs - die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Führung allgemeiner Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert sowie zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche oder Schiedsverträge zur Vermeidung solcher Prozesse - die Nichteinsetzung eines Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.01.2025, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 16.10.2024