Forderungsprüfung
Sandini GmbH
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Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Sandini GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen IN 122/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 122/25
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 10982
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sandini GmbH, Erich-Rittinghaus-Straße 2/11, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Schneider Alexander Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10982
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sandini GmbH, Erich-Rittinghaus-Straße 2/11, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Schneider Alexander Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10982
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 03.11.2026