Insolvenzbekanntmachung
Memories2Make GmbH
Günzburg
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Memories2Make GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen IN 158/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 158/24
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 19711
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 158/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Aufhebung der Eigenverwaltung und Überleitung in das Regelinsolvenzverfahren
2. die Zustimmung zur Veräußerung des beweglichen Anlage- und Vorratsvermögens
3. die Zustimmung zur Veräußerung der Marke der Schuldnerin
wird bestimmt auf
Montag, 13.04.2026, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 09.03.2026
In dem Verfahren über den Antrag d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Aufhebung der Eigenverwaltung und Überleitung in das Regelinsolvenzverfahren
2. die Zustimmung zur Veräußerung des beweglichen Anlage- und Vorratsvermögens
3. die Zustimmung zur Veräußerung der Marke der Schuldnerin
wird bestimmt auf
Montag, 13.04.2026, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 09.03.2026