Forderungsprüfung
Memories2Make GmbH
Günzburg
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Memories2Make GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2025, Aktenzeichen IN 158/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 158/24
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 19711
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 158/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 23.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memories2Make GmbH, Hofgasse 9, 89312 Günzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mihalca Marcel-Adrian und Paulheim Andres
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 19711
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 23.01.2025