Schlusstermin
Mayener Natursteinwerke MN 01 GmbH & Co. KG
Kottenheim
Das Amtsgericht Mayen hat zur Mayener Natursteinwerke MN 01 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 7 IN 46/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 46/19
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 20248
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
7 IN 46/19:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mayener Natursteinwerke MN 01 GmbH & Co. KG, Auf dem Steinigen Acker 1, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRA 20248),
vertreten durch:
1. Mayener Natursteinwerke MN 01 Verwaltungs-GmbH, Auf dem Steinigen Acker 1, 56736 Kottenheim, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Michael Grebe, Einsteinstr. 74, 56727 Mayen, (Geschäftsführer),
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 28.09.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
- zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
-zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.09.2026.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 25.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Mayener Natursteinwerke MN 01 GmbH & Co. KG, Auf dem Steinigen Acker 1, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRA 20248),
vertreten durch:
1. Mayener Natursteinwerke MN 01 Verwaltungs-GmbH, Auf dem Steinigen Acker 1, 56736 Kottenheim, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Michael Grebe, Einsteinstr. 74, 56727 Mayen, (Geschäftsführer),
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 28.09.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
- zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
-zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.09.2026.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 25.06.2026