Insolvenzbekanntmachung

Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2023, Aktenzeichen 43 IN 178/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 178/20
Registerbezug
Bielefeld, HRA 15164
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.06.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herbert Kraatz und Thomas Borgstedt

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung der Gesamtbereinigungs- und Erledigungsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter der Schuldnerin und Herrn Kraatz, Frau Kraatz-Borgstedt und Herrn Borgstedt, Vereinbarung vom 23.04./08.05.2023, bestimmt auf

Mittwoch, 19.07.2023, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 05.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme