Sicherungsmaßnahme
Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2020, Aktenzeichen 43 IN 178/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 178/20
- Registerbezug
- Bielefeld, HRA HRA 15164
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.03.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Norbert Küpper
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 178/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen
Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Herbert Kraatz und Thomas Borgstedt
ist am 10.03.2020, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper,
Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 10.03.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 15164 eingetragenen
Malermeister Kraatz Sennestadt MKS GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 6, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die MKS Verwaltungs GmbH, Lilienthalstraße 6, 33689 Bielefeld, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Herbert Kraatz und Thomas Borgstedt
ist am 10.03.2020, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper,
Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 178/20
Amtsgericht Bielefeld, 10.03.2020