Sicherungsmaßnahme

M&L Baudienstleistungen GmbH

Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur M&L Baudienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 101 IN 535/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
101 IN 535/26
Registerbezug
Mannheim, HRB 743714
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Eisenflechten, Bautrocknung, Bodenverlegung, Beton- bohren und -schnitt, Baureinigung, Einbau genormter Baufertigteile, Bauhilfsarbeiten, Entrümpelungs- und Abrissarbeiten, Sanierungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

101 IN 535/26

In dem Verfahren über den Antrag

der BARMER
Bahnhofsplatz 3
73524 Schwäbisch Gmünd
Gz.: 80082416
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
M&L Baudienstleistungen GmbH
Nordbeckenstr. 8
76189 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Ivica Martinkovic
Nordbeckenstr. 9
76189 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 743714
- Schuldnerin -

Die mit Beschluss vom 31.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Sicherungsmaßnahme
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