Sicherungsmaßnahme
BM ImmobilienVermögen GmbH
Karlsruhe
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur BM ImmobilienVermögen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 102 IN 1035/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 102 IN 1035/26
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 731355
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, das Halten, der Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien; Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
102 IN 1035/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BM ImmobilienVermögen GmbH, Gartenstraße 56 a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Burzew
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731355
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Werner Krempels, c/o ANWALTSKANZLEI WERNER KREMPELS, Urbanstraße 12, 79104 Freiburg, Gz.: 409/26 / wk
1. Die mit Beschluss vom 20.10.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
2. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BM ImmobilienVermögen GmbH, Gartenstraße 56 a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Burzew
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731355
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Werner Krempels, c/o ANWALTSKANZLEI WERNER KREMPELS, Urbanstraße 12, 79104 Freiburg, Gz.: 409/26 / wk
1. Die mit Beschluss vom 20.10.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
2. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.11.2026