Forderungsprüfung

Halong Salon de Beauté GmbH

Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Halong Salon de Beauté GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 70 IN 639/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 639/25
Registerbezug
Mannheim, HRB 736469
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb eines Kosmetikstudios, Dienstleistungen im Bereich der Nagelkosmetik, der Wimpernkosmetik und der dekorativen Kosmetik sowie Import und der Verkauf von Kosmetikprodukten und Lebensmitteln und die Herstellung von Bubble Tea.

Veröffentlichungstext

70 IN 639/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Halong Salon de Beauté GmbH, vertreten durch den Liquidator Dang Nam Truong Laube
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736469
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.01.2027 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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