Sicherungsmaßnahme
LHS Montageservice GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur LHS Montageservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2023, Aktenzeichen 810 IN 911/23 L-11-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 911/23 L-11-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112330
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Kerstin Becker
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Montage und der Verkauf von Lüftungs-, Heizungs-, Sanitär- und Klimaanlagen nebst Zubehör, der Einbau von Haustechnik, die Überprüfung, Instandsetzung/Reparatur derartiger Anlagen sowie die Vornahme von Handlungen, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck dienen. Es werden keine Geschäfte im Sinne des § 34c GewO sowie nach der MABV getätigt.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 911/23 L: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des LHS Montageservice GmbH, Elefantengasse 19, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112330), vertr. d.: Katarzyna Anna Debniak, (Geschäftsführerin), ist am 02.11.2023 um 12:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.11.2023
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.11.2023