Forderungsprüfung
LHS Montageservice GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur LHS Montageservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2024, Aktenzeichen 810 IN 911/23 L-11-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 911/23 L-11-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112330
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 20.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Montage und der Verkauf von Lüftungs-, Heizungs-, Sanitär- und Klimaanlagen nebst Zubehör, der Einbau von Haustechnik, die Überprüfung, Instandsetzung/Reparatur derartiger Anlagen sowie die Vornahme von Handlungen, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck dienen. Es werden keine Geschäfte im Sinne des § 34c GewO sowie nach der MABV getätigt.
Veröffentlichungstext
810 IN 911/23 L-11-9 - In dem Insolvenzverfahren LHS Montageservice GmbH, Elefantengasse 19, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112330),
vertreten durch:
Katarzyna Anna Debniak, Elefantengasse 19, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 26.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 09.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.05.2024
vertreten durch:
Katarzyna Anna Debniak, Elefantengasse 19, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 26.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 09.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.05.2024