Forderungsprüfung

LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH

Stutensee

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2024, Aktenzeichen 60 IN 242/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 242/19
Registerbezug
Mannheim, HRB 110247
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
12.03.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
652.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Projektierung und Erstellung von mess-, steuer- und regeltechnischen Einrichtungen im Bereich Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Industrieanlagen und Gebäudetechnik sowie deren Service und Wartung. Die Gesellschaft darf technische Handelsware vertreiben. Die Gesellschaft darf ihr gehörenden Grundbesitz vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, sich an …
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

60 IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.03.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
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