Sicherungsmaßnahme

Langhans & Wechs AV GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Langhans & Wechs AV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1827/25 L-15-8.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1827/25 L-15-8
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 28156
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
13.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Lason Gutsche
Im Handelsregister seit
1987
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der An- und Verkauf sowie die An- und Vermietung von AV Technik; Reparatur, Service, Planung und Beratung im AV-Bereich.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1827/25 L-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Langhans & Wechs AV GmbH, Königsberger Straße 21, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28156), vertr. d.: Dr. Tobias Michael Lewerth, Bieberer Straße 35, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 12.12.2025 um 09:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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