Sicherungsmaßnahme

Künkel Wagner Germany GmbH

Alfeld (Leine)

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Künkel Wagner Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 51 IN 43/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 43/26
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204036
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Tobias Hartwig
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
11.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Internationaler Handel, Investitionen, Beratungsdienstleistungen, Technologie-Dienstleistungen und die entsprechende Beratung, Forschung und Entwicklung, Herstellung, Installation und Verkauf von Maschinen und Anlagen (im Besonderen auf dem Gebiet der Gießereitechnik)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

51 IN 43/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Jizhong Gu, Hannoversche Str. 59, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 204036), ist am 07.10.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 07.10.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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