Restschuldbefreiung

Kraft, Marlene

Wanderup

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Kraft, Marlene eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 56 IN 177/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 177/23
Registerbezug
Flensburg, HRA 4602 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

56 IN 177/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Marlene Kraft e.K., Taxi Clausen, Osterfeld 3, 24997 Wanderup
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 4602 FL
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 30.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.

Die Insolvenzgläubiger und der Treuhänder werden hierzu gehört.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Restschuldbefreiung
  3. Schlusstermin
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
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