Forderungsprüfung

Kraft, Marlene

Wanderup

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Kraft, Marlene eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.02.2024, Aktenzeichen 56 IN 177/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 177/23
Registerbezug
Flensburg, HRA 4602 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
08.02.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Termine und Fristen

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  • Prüfungstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

56 IN 177/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Marlene Kraft e.K., Taxi Clausen, Osterfeld 3, 24997 Wanderup
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 4602 FL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 07.02.2024 von der Prüfung ausgenommenen und mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 2,6,10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der vier Wochen nach Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 07.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Restschuldbefreiung
  3. Schlusstermin
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
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