Forderungsprüfung

Frachtschiff-Touristik Kapitän Zylmann GmbH

Kappeln

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Frachtschiff-Touristik Kapitän Zylmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 56 IN 360/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 360/25
Registerbezug
Flensburg, HRB 593 KA
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2000
Stammkapital
48.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermittlung und Veranstaltung von Seereisen sowie der Vertrieb von Informationsmaterial und anderen mit Reisen zusammenhängenden Artikeln und alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnlichen Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

56 IN 360/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abwicklungsgesellschaft FTKZ GmbH, vormals firmierend unter: Frachtschiff-Touristik Kapitän Zylmann GmbH, Mühlenstraße 2, 24376 Kappeln, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten-Alexander Soester
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 593 KA
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralf Höfer, Holstenstraße 96, 24103 Kiel, Gz.: HÖ-0098/25-St

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.11.2026
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