Forderungsprüfung

Dachdeckerei Albert GmbH

Flensburg

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Dachdeckerei Albert GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 56 IN 61/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 61/26
Registerbezug
Flensburg, HRB 8780 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Leistungen im Dachdecker- und Klempnerhandwerk einschließlich der Errichtung von Solaranlagen sowie gutachterliche und energetische Beratungen.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

56 IN 61/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dachdeckerei Albert GmbH, Ochsenweg 302, 24941 Flensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Albert
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8780 FL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
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