Forderungsprüfung
Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG
Mühlheim
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2025, Aktenzeichen 8 IN 143/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 143/20
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42183
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.07.2025
- Rechtsform
- OHG
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
8 IN 143/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchner-Service für den Spezialtiefbau oHG, Otto-Hahn-Straße 32, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42183), vertr. d.: 1. Benjamin Michael Kirchner, (Einliegerwohnung), Am Weiher 7, 35398 Gießen, (Gesellschafter), 2. Samantha Pinto Fernandes, Am Wellenpfad 10, 63477 Maintal, (Gesellschafterin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.07.2025
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.07.2025