Insolvenzplan

KEHAG Energiehandel GmbH

Oldenburg (Oldenburg)

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur KEHAG Energiehandel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.11.2022, Aktenzeichen 65 IN 24/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 24/21
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 205848
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.11.2022
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

65 IN 24/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEHAG Energiehandel GmbH, Im Technologiepark 4, 26129 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 205848), vertr. d.: 1. Jan Kästner, c/o KEHAG Energiehandel GmbH, Im Technologiepark 4, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 2. Dr. Christian Kaufmann, Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Alter Stadthafen 3A, 26122 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 3. Raik Müller, Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, (Geschäftsführer), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans und

b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Mittwoch, 07.12.2022, 10:00 Uhr, Ehemaliger Landtag Oldenburg, Tappenbeckstraße 1, 26122 Oldenburg.

Einlass am 07.12.2022 ist ab ca. 09.15 Uhr.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Weiterer allgemeiner Hinweis: Das Insolvenzgericht hat gemäß den Vorschriften über die Planprüfung nach §§ 231 ff InsO den Insolvenzplan im Hinblick auf die tatsächlichen Grundlagen lediglich formal geprüft. Insbesondere wurde die rechnerische und wirtschaftliche Richtigkeit der Planungsgrundlagen nicht geprüft. Diese Prüfung obliegt den Planbeteiligten, insbesondere den Insolvenzgläubigern.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 16.11.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzplan
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Aufhebung des Verfahrens
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Forderungsprüfung
  14. Vergütungsfestsetzung
  15. Insolvenzplan
  16. Vergütungsfestsetzung
  17. Vergütungsfestsetzung
  18. Forderungsprüfung
  19. Eröffnung des Verfahrens
  20. Insolvenzbekanntmachung
  21. Sicherungsmaßnahme