Forderungsprüfung
KEHAG Energiehandel GmbH
Oldenburg (Oldenburg)
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur KEHAG Energiehandel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.09.2022, Aktenzeichen 65 IN 24/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 65 IN 24/21
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 205848
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.09.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
65 IN 24/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEHAG Energiehandel GmbH, Im Technologiepark 4, 26129 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 205848), vertr. d.: 1. Jan Kästner, c/o KEHAG Energiehandel GmbH, Im Technologiepark 4, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 2. Dr. Christian Kaufmann, Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Alter Stadthafen 3A, 26122 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 3. Raik Müller, Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.10.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.09.2022
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.10.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.09.2022
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzplan
- Insolvenzbekanntmachung
- Aufhebung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzplan
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Sicherungsmaßnahme