Eröffnung des Verfahrens

IQ Tec Germany GmbH

Leinfelden-Echterdingen

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat über das Vermögen der IQ Tec Germany GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 29.12.2016, Aktenzeichen 2 IN 120/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
2 IN 120/16
Registerbezug
Stuttgart, HRB 727928
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
29.12.2016
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Dietmar Haffa

Veröffentlichungstext

2 IN 120/16
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IQ Tec Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen,
vertreten durch die Geschäftsführer Roman Eder, 27 Rue Gaston de Cicignon, 1335
Luxembourg, Luxemburg, und Martin Rösch, Albstr. 23, 72649 Wolfschlugen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727928

Geschäftszweig: die Vermarktung und der Vertrieb von Kunststoff-Rohmaterialien
und
Halbzeugen, insbesondere von Kunststoffen und Halbzeugen mit Faserverstärkung

- Schuldnerin -
-

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.12.2016 um 15.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.03.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
14.03.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.03.2017
11:00 Uhr
Sitzungssaal 05.1, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.03.2017
11:00 Uhr
Sitzungssaal 05.1, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.12.2016

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Eröffnung des Verfahrens