Vergütungsfestsetzung

IQ Tec Germany GmbH

Leinfelden-Echterdingen

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur IQ Tec Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2017, Aktenzeichen 2 IN 120/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
2 IN 120/16
Registerbezug
Stuttgart, HRB 727928
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
24.04.2017
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

2 IN 120/16
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IQ Tec Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen,
vertreten durch die Geschäftsführer Roman Eder, 27 Rue Gaston de Cicignon, 1335
Luxembourg, Luxemburg, und Martin Rösch, Albstr. 23, 72649 Wolfschlugen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727928

Geschäftszweig: die Vermarktung und der Vertrieb von Kunststoff-Rohmaterialien
und Halbzeugen, insbesondere von Kunststoffen und Halbzeugen mit
Faserverstärkung

- Schuldnerin -

-
Die Vergütung und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 21.04.2017

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Eröffnung des Verfahrens