Forderungsprüfung
IQ Tec Germany GmbH
Leinfelden-Echterdingen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur IQ Tec Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2024, Aktenzeichen 2 IN 120/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 120/16
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 727928
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 08.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 120/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IQ Tec Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch die Geschäftsführer Roman Eder und Martin Rösch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727928
Gegenstand des Unternehmens: die Vermarktung und der Vertrieb von Kunststoff-Rohmaterialien und Halbzeugen, insbesondere von Kunststoffen und Halbzeugen mit Faserverstärkung
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 118-123 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IQ Tec Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch die Geschäftsführer Roman Eder und Martin Rösch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727928
Gegenstand des Unternehmens: die Vermarktung und der Vertrieb von Kunststoff-Rohmaterialien und Halbzeugen, insbesondere von Kunststoffen und Halbzeugen mit Faserverstärkung
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 118-123 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.03.2024