Forderungsprüfung
IQ Tec Germany GmbH
Leinfelden-Echterdingen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur IQ Tec Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.03.2018, Aktenzeichen 2 IN 120/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 120/16
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 727928
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.03.2018
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 120/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IQ Tec Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen,
vertreten durch die Geschäftsführer Roman Eder, 27 Rue Gaston de Cicignon, 1335
Luxembourg, Luxemburg, und Martin Rösch, Albstr. 23, 72649 Wolfschlugen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727928
Geschäftszweig: die Vermarktung und der Vertrieb von Kunststoff-Rohmaterialien
und Halbzeugen, insbesondere von Kunststoffen und Halbzeugen mit
Faserverstärkung
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.05.2018 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.05.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.03.2018
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IQ Tec Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 40, 70771 Leinfelden-Echterdingen,
vertreten durch die Geschäftsführer Roman Eder, 27 Rue Gaston de Cicignon, 1335
Luxembourg, Luxemburg, und Martin Rösch, Albstr. 23, 72649 Wolfschlugen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 727928
Geschäftszweig: die Vermarktung und der Vertrieb von Kunststoff-Rohmaterialien
und Halbzeugen, insbesondere von Kunststoffen und Halbzeugen mit
Faserverstärkung
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.05.2018 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.05.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.03.2018