Sicherungsmaßnahme

Innowerk GmbH

Offenbach/Qu.

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Innowerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2025, Aktenzeichen 3 IN 29/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 29/25
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 33121
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
26.02.2025
Rechtsform
GmbH

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

3 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Innowerk GmbH, Brühlfahrt 1 c, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 33121), vertr. d.: 1. Michael Mannuß, Weinbergstr. 29 b, 67146 Deidesheim, (Geschäftsführer), 2. Markus Frank, Untere Hauptstr. 43 a, 67363 Lustadt, (Geschäftsführer), 3. Sören Reuther, Mozartstr. 47, 76877 Offenbach an der Queich, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 13.02.2025 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Landau in der Pfalz, 26.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme
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