Vergütungsfestsetzung

Innowerk GmbH

Offenbach/Qu.

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Innowerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 3 IN 29/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 29/25
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 33121
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 29/25
03.11.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Innowerk GmbH, Brühlfahrt 1 c, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 33121),
vertreten durch:
1. Michael Mannuß, Weinbergstr. 29 b, 67146 Deidesheim, (Geschäftsführer),
2. Markus Frank, Untere Hauptstr. 43 a, 67363 Lustadt, (Geschäftsführer),
3. Sören Reuther, Mozartstr. 47, 76877 Offenbach an der Queich, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Hirsch, Bohlander Heuft Part mbB, Heinrich-Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim,

wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012

aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.

XXX EUR
(i. W.: XXX EUR)

entnimmt.

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 03.11.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.

Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.

Das Insolvenzverfahren wurde am 01.05.2025 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.

Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 03.11.2026 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.

Die Berücksichtigung der Zuschläge stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Die endgültige Höhe der Zuschläge ergibt sich erst durch die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme
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