Aufhebung des Verfahrens
Innowerk GmbH
Offenbach/Qu.
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Innowerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2025, Aktenzeichen 3 IN 29/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 29/25
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 33121
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 16.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 29/25
11.09.2025
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Innowerk GmbH, Brühlfahrt 1 c, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 33121),
vertreten durch:
1. Michael Mannuß, Weinbergstr. 29 b, 67146 Deidesheim, (Geschäftsführer),
2. Markus Frank, Untere Hauptstr. 43 a, 67363 Lustadt, (Geschäftsführer),
3. Sören Reuther, Mozartstr. 47, 76877 Offenbach an der Queich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Hirsch, Bohlander Heuft Part mbB, Heinrich-Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim,
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es wird der Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, auf den 29.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 29/25
11.09.2025
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Innowerk GmbH, Brühlfahrt 1 c, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 33121),
vertreten durch:
1. Michael Mannuß, Weinbergstr. 29 b, 67146 Deidesheim, (Geschäftsführer),
2. Markus Frank, Untere Hauptstr. 43 a, 67363 Lustadt, (Geschäftsführer),
3. Sören Reuther, Mozartstr. 47, 76877 Offenbach an der Queich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Hirsch, Bohlander Heuft Part mbB, Heinrich-Lanz-Str. 23-27, 68165 Mannheim,
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es wird der Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, auf den 29.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.